Die Denic wird da dann auch nichts machen. Wie soll die DENIC einen Kaufvertrag überprüfen?
Wenn der Inhaber weiter die UG ist gehören die Domains zur Insolvenzmasse. Und der Insolvenzverwalter, oder wer auch immer da jetzt zuständig ist, muss das freigeben. Auf "Zuruf" passiert das eher nicht...