ELITEDOMAINS: Marktplatz und Verkaufsseiten mit Sofortkauf oder Formular

na klar, das sehen wir auch. Vielleicht solltest Du Dich - wenn Du ein bestimmtes und begründetes Interesse anmelden möchtest über Elitedomains, an den Inhaber wenden können, selbst wenn dadurch noch Denic mit eingeschaltet werden "müsste". Kann sein, dass Du die Denic gar nicht brauchst und ED Dir dabei schon helfen kann, solange Du Dein begründetes Interesse nachweisen kannst.

Ich versuche es mir nur selbst zu erklären, wenn es um Datenschutz z.b. geht.
Mir wäre so ein Vorgehen jedenfalls stimmig.

Hast Du denn inzwischen schon etwas rausbekommen, Dir selbst Deine Gedanken dazu gemacht, die weiterführen und uns interessieren?

Grüße
 
Mir geht es nicht um eine bestimmte Domain, sondern um diesen Hinweis im Allgemeinen.
Dieser Hinweis taucht bei allen Landing Pages von ED auf wenn man das Impressum aufruft.
Und ich finde diesen Hinweis halt nicht korrekt, da es seit DGVO keine Chance mehr gibt über das Whois der Denic an die Daten des Domaininhabers zu gelangen.
Der Hinweis geht an @felix und @chillman und ich habe diesen Thread gewählt bei dem es um "ELITEDOMAINS" geht.
Nicht mehr und nicht weniger.
 
Ja, die Formulierung ist zugegebenermaßen etwas schwammig. Wir wollen damit primär sagen, dass wir keine Inhaberdaten rausgeben (dürfen).

Unsere Verkaufsseiten/Landingpages unterstützen auch viele anderen Endungen, bei denen teilweise Inhaberdaten im Whois einsehbar sind.

Das ganze wird auch in dem Text weiter unten erläutert :)

Bei "berechtigtem Interesse" kann man auch in der DENIC Whois die Inhaberdaten anfordern.
Zudem sollen künftig Inhaberdaten vor ORG Handles wieder in der Denic-Whois sichtbar gemacht werden (wie sie es auch jetzt schon in unserem Domain Monitor sind).
 
Es steht dort eindeutig "wenden Sie sich an den Domaininhaber welcher aus dem Whois ersichtlich wird" und nicht "wenden Sie sich an die DENIC".

Ich war länger nicht hier, ich kann das ändern. kein problem...
 
Es steht dort eindeutig "wenden Sie sich an den Domaininhaber welcher aus dem Whois ersichtlich wird" und nicht "wenden Sie sich an die DENIC".


Ich habe jetzt aus folgendem Text (1) :

"Für Verhandlungen, Fragen oder Einsprüche gegen die Nutzung dieser Domain wenden Sie sich bitte direkt an den Domaininhaber, welcher aus dem Whois ersichtlich wird."

diesen Text gemacht (2)

"Für Verhandlungen, Fragen oder Einsprüche gegen die Nutzung dieser Domain wenden Sie sich bitte direkt an den Domaininhaber. Den Domaininhaber können Sie generell bei der Vergabestelle mit einem berechtigtem Interesse ermitteln."

nach Zusammenfassung von ChatGPT kommt das dabei raus (3):

"Wenden Sie sich bei Anliegen zur Domain direkt an den Domaininhaber, dessen Kontaktdaten Sie mit berechtigtem Interesse direkt bei der jeweiligen Vergabestelle ermitteln können."

Welche Version ist jetzt besser? 1,2, oder 3?

Das Problem ist hier, dass wir alle möglichen Endungen abbilden mit unserer Verkaufslösung. Jede Endung hat eigenen Vergabe-Bestimmungen und Whois Policies... Wenn jemand einen Vorschlag für eine besser Formulierung hat, gerne her damit!
 
Welche Version ist jetzt besser? 1,2, oder 3?
Version 2, wie folgt abgewandelt:

"Für Verhandlungen, Fragen oder Einsprüche gegen die Nutzung dieser Domain wenden Sie sich bitte direkt an den Domaininhaber. Den Domaininhaber können Sie mit berechtigtem Interesse direkt bei der jeweiligen Vergabestelle ermitteln."
 
Version 2, wie folgt abgewandelt:

"Für Verhandlungen, Fragen oder Einsprüche gegen die Nutzung dieser Domain wenden Sie sich bitte direkt an den Domaininhaber. Den Domaininhaber können Sie mit berechtigtem Interesse direkt bei der jeweiligen Vergabestelle ermitteln."

Hab ich so 1:1 übernommen, danke für das Feedback :)
 

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