....Was mir gerade aufgefallen ist, dieser Hinweis im ED Impressum:
Vermutlich ist die DENIC gemeint!?So ganz passt der Hinweise nicht, just my 2 cents.![]()
Wenden Sie sich an die Denic.
....Was mir gerade aufgefallen ist, dieser Hinweis im ED Impressum:
Vermutlich ist die DENIC gemeint!?So ganz passt der Hinweise nicht, just my 2 cents.![]()
Es steht dort eindeutig "wenden Sie sich an den Domaininhaber welcher aus dem Whois ersichtlich wird" und nicht "wenden Sie sich an die DENIC".
Es steht dort eindeutig "wenden Sie sich an den Domaininhaber welcher aus dem Whois ersichtlich wird" und nicht "wenden Sie sich an die DENIC".
Version 2, wie folgt abgewandelt:Welche Version ist jetzt besser? 1,2, oder 3?
Version 2, wie folgt abgewandelt:
"Für Verhandlungen, Fragen oder Einsprüche gegen die Nutzung dieser Domain wenden Sie sich bitte direkt an den Domaininhaber. Den Domaininhaber können Sie mit berechtigtem Interesse direkt bei der jeweiligen Vergabestelle ermitteln."