Elmar
Domainer
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Hallo,
habe eine Frage zu einer Wort-Bildmarke.
Angenommen es existiert eine eingetragene Wort-Bildmarke mit dem Schriftzug "herstellung-fenster.de" auf dem Bild. Die Marke wäre auch unter der fiktiven Nizza-Klasse "Fenster" eingetragen.
Ich möchte mir nun die Domain "schaufensterherstellung.de" sichern.
Könnte das mit dem Markeninhaber evtl. rechtlichen Ärger geben, wegen Verwechslungsgefahr oder Ähnlichem?
Sind Wort-Bildmarken bei der Domainregistrierung eigentlich auch zu beachten wie reine Wortmarken?
Vielen Dank für Eure Meinungen dazu.
Gruß
Rambo
habe eine Frage zu einer Wort-Bildmarke.
Angenommen es existiert eine eingetragene Wort-Bildmarke mit dem Schriftzug "herstellung-fenster.de" auf dem Bild. Die Marke wäre auch unter der fiktiven Nizza-Klasse "Fenster" eingetragen.
Ich möchte mir nun die Domain "schaufensterherstellung.de" sichern.
Könnte das mit dem Markeninhaber evtl. rechtlichen Ärger geben, wegen Verwechslungsgefahr oder Ähnlichem?
Sind Wort-Bildmarken bei der Domainregistrierung eigentlich auch zu beachten wie reine Wortmarken?
Vielen Dank für Eure Meinungen dazu.
Gruß
Rambo
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