Wort-Bildmarke relevant für Domainregistrierung?

Elmar

Domainer
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Hallo,

habe eine Frage zu einer Wort-Bildmarke.

Angenommen es existiert eine eingetragene Wort-Bildmarke mit dem Schriftzug "herstellung-fenster.de" auf dem Bild. Die Marke wäre auch unter der fiktiven Nizza-Klasse "Fenster" eingetragen.

Ich möchte mir nun die Domain "schaufensterherstellung.de" sichern.

Könnte das mit dem Markeninhaber evtl. rechtlichen Ärger geben, wegen Verwechslungsgefahr oder Ähnlichem?
Sind Wort-Bildmarken bei der Domainregistrierung eigentlich auch zu beachten wie reine Wortmarken?

Vielen Dank für Eure Meinungen dazu.


Gruß
Rambo
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist das wirklich so das Wortmarken genauso zu betrachten sind wie Wortbildmarken ?
 
Hallo,

habe eine Frage zu einer Wort-Bildmarke.

Angenommen es existiert eine eingetragene Wort-Bildmarke mit dem Schriftzug "herstellung-fenster.de" auf dem Bild. Die Marke wäre auch unter der fiktiven Nizza-Klasse "Fenster" eingetragen.

Ich möchte mir nun die Domain "schaufensterherstellung.de" sichern.

Könnte das mit dem Markeninhaber evtl. rechtlichen Ärger geben, wegen Verwechslungsgefahr oder Ähnlichem?
Sind Wort-Bildmarken bei der Domainregistrierung eigentlich auch zu beachten wie reine Wortmarken?

Vielen Dank für Eure Meinungen dazu.


Gruß
Rambo

Das kommt auf den Aufbau der Wort/Bildmarke an, aber vom Bauchgefühl würde ich sagen, dass die beiden Begriffe nicht verwechslungsfähig sind. Abgesehen davon wirst Du die Wort/Bildmarke wohl auch kaum als Klasse Fenster durchbekommen da die Registrierung abgelehnt wird.

Wort/Bildmarken und Wortmarken sind natürlich rechtlich nicht ident. Denn sonst bräuchte man nicht beide Gruppen. z.B. habe ich in Wien ein Fahrradgeschäft gesehen das ein Logo hatte das von der Entfernung so aussah wie das vom BILLA-Supermarkt. So ein Logo könnte BILLA angreifen, auch wenn etwas ganz was anderes am Logo steht.
 
Das kommt auf den Aufbau der Wort/Bildmarke an, aber vom Bauchgefühl würde ich sagen, dass die beiden Begriffe nicht verwechslungsfähig sind. Abgesehen davon wirst Du die Wort/Bildmarke wohl auch kaum als Klasse Fenster durchbekommen da die Registrierung abgelehnt wird.

Wort/Bildmarken und Wortmarken sind natürlich rechtlich nicht ident. Denn sonst bräuchte man nicht beide Gruppen. z.B. habe ich in Wien ein Fahrradgeschäft gesehen das ein Logo hatte das von der Entfernung so aussah wie das vom BILLA-Supermarkt. So ein Logo könnte BILLA angreifen, auch wenn etwas ganz was anderes am Logo steht.

Vielen Dank für Deine Meinung hierzu. (y)

Leider ist es aber so, dass die Wort-Bildmarke für diese Klasse eingetragen wurde und der Domainname ist dominierender Bestandteil auf dem Bild und deutlich zu lesen.

Schade, die Domain "schaufensterherstellung.de" hätte ich nur zu gerne. Alles in allem scheint es mir dann doch zu gefährlich zu sein, da die fiktive Domain "herstellung-fenster.de" aktiv genutzt wird und sehr bekannt zu sein scheint. Auch "fenster-herstellung" leitet auf eine Seite des gleichen Unternehmens.

Bin auch immer davon ausgegangen, dass mit einer Wort-Bildmarke nur die Abbildung geschützt wird. Wenn aber eine Verwechslungsgefahr mit dem darauf abgebildeten Schriftzug bestehen kann, lasse ich lieber die Finger davon.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bin auch immer davon ausgegangen, dass mit einer Wort-Bildmarke nur die Abbildung geschützt wird. Wenn aber eine Verwechslungsgefahr mit dem darauf abgebildeten Schriftzug bestehen kann, lasse ich lieber die Finger davon.

Wenn ein Schriftzug in der Wort/Bildmarke angeführt ist, dann hat dieser auch einen Schutz. Zwar nicht so einen großen Schutz wie eine Wortmarke aber doch einen gewissen Schutz. Das Problem ist, dass wie viel Schutz das ist im Ermessen des Richters steht und man vorher nicht sagen kann wie ein Gericht das bewertet.
 
Wettbewerber sollten sich hüten, auch nur entfernt ähnliche Bilder zu benutzen, dafür können sie eher eine Wortähnlichkeit gerade noch so riskieren. Das Beispiel oben empfinde ich erstmal als harmlos, keine hohe Verwechslungsgefahr.

Wortbildmarken meldet man meist an, wenn allein das Wort gar nicht oder nur sehr schwach, angreifbar und speziell schützbar wäre.
Man ist mit der Wortbildmarke eher auf der sicheren Seite, dass die Wortbildmarke bei Verwechslungsgefahr auch greift und zum Zuge kommt und nicht von der Konkurrenz ignoriert oder sogar einfach gelöscht wird.
 
Hallo,

habe eine Frage zu einer Wort-Bildmarke.

Angenommen es existiert eine eingetragene Wort-Bildmarke mit dem Schriftzug "herstellung-fenster.de" auf dem Bild. Die Marke wäre auch unter der fiktiven Nizza-Klasse "Fenster" eingetragen.

Ich möchte mir nun die Domain "schaufensterherstellung.de" sichern.

Könnte das mit dem Markeninhaber evtl. rechtlichen Ärger geben, wegen Verwechslungsgefahr oder Ähnlichem?
Sind Wort-Bildmarken bei der Domainregistrierung eigentlich auch zu beachten wie reine Wortmarken?

Vielen Dank für Eure Meinungen dazu.


Gruß
Rambo
Hallo,

"Herstellung Fenster" ist komplett etwas anderes, als "Schaufensterherstellung", somit sehe ich da kein Problem...

Viele Grüße
HP
 
Hallo,

"Herstellung Fenster" ist komplett etwas anderes, als "Schaufensterherstellung", somit sehe ich da kein Problem...

Viele Grüße
HP

Kann ich jetzt ja sagen, da ich mir die Domain sowiso nicht hole.

schaufensterherstellung*de --> herstellung-fenster*de
elektroautorabatt*de --> rabatt-auto*de

Die Wort-Bildmarke ist zudem in die Klasse 12: Kraftfahrzeuge eingetragen. Ist mir wie bereits erwähnt zu gefährlich.
 

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