Wie geht ihr vor wenn einer nicht zahlt?

real

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Hallo zusammen,

wenn ihr per Email mit einem Kaufinteressenten eine Vereinbarung zum Verkauf trefft und die Rechnung erstellt (worauf "Rechnungsdatum ist das Leistungsdatum" steht, aufgrund begonnener Maßnahmen wie Dom aus Verkaufsbörsen/Website gelöscht z.B.) und ihm zukommen lasst, der Käufer aber eine Weile nicht zahlt (Zahlungsziel überschritten) und hinterher ankommt und den Preis drücken will, obwohl ja bereits eine Preiseinigung stattfand und die Rechnung erstellt wurde, wie geht ihr da vor? Wieviele Mahnung muss man versenden?
Wenn man eine Forderung verkaufen will muss die Dom übertragen sein, oder? Wenn sie das noch nicht ist, sollte man den Inhaber bei der Denic ändern um die Leistung vollständig zu vollbringen? Muss auch ein Providerwechsel stattgefunden haben um die Leistung zu vollbringen oder reicht Inhaberwechsel? Lohnt sich ein Forderungsverkauf, habt ihr das schonmal gemacht? Was ist der günstigste/beste Weg um nicht am Ende drauf sitzen zu bleiben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist die Domain schon an den Käufer übertragen?
Wenn nicht, Ihm mitteilen, dass Du eine letzte Frist setzt z.B. 10 Werktage zur Zahlung des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises und gleichzeitig mitteilen, dass Du bei Nichtzahlen vom Verkauf zurück trittst, da er die Vereinbarung nicht eingehalten hat und abhacken.

Wenn schon die Domain übertragen ist, dann 1x eine Zahlungsfrist setzen und ab zum Anwalt. Die Kosten muß er dann ja auch tragen.
 
Die Dom ist noch nicht umgezogen und Inhaber noch nicht geändert, aber ich kann den Inhaber ja jederzeit selbst bei der Denic ändern. Verkaufsgegenstand ist der Inhaberwechsel, nicht explizit Providerwechsel.
Ich möchte nicht vom Kauf zurücktreten, ich möchte das Geld haben.
Was macht eigentlich der Anwalt anderes als ein gerichtliches Mahnverfahren? Vorteil/Nachteil?
Habt ihr das schon alles durch?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte früher ein zwei mal Inkasso Sofort genutzt (bei normalen ebay Privatverkäufen, wenn ich besonders verärgert war). Da sind die Gebühren für dich erst einmal überschaubar. Damals haben die auch mit einem Anwaltsbriefkopf eine Mahnung rausgeschickt. Es wurde dann auch durch den Schuldner gezahlt.
Andernfalls hätten sie sonst einen Titel erwirkt (auf deinen Wunsch und finanzielles Risiko hin).

Aber im Prinzip kannst du auch selbst alles machen: erstens offiziell mahnen und die möglichen Folgen aufzeigen, zweitens online einen Mahnantrag stellen und drittens, wenn dann noch immer nicht gezahlt wird, einen Vollstreckungsbescheid beim Gericht beantragen. Der Käufer wird dann ganz sicher reagieren.

Die beste Lösung wäre aber noch immer eine einvernehmliche Lösung ;-) Oder wie schon beschrieben dann leider zurücktreten vom Kaufvertrag. Gibt weniger graue Haare.
 
Oder wie schon beschrieben dann leider zurücktreten vom Kaufvertrag. Gibt weniger graue Haare.
Ja, es kommt auf die Höhe des Betrages an. Bei 3-stelligen Beträgen lasse ich es, das lohnt sicch nicht, der Stress und noch mehr graue bei mir schon eher weisse Haare. Bei hohen 4-stelligen Beträgen und mehr kann man je nach Falllage ggfs. aktiv werden.
 

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