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ein wichtiger juristischer Hinweis bzgl. E-Mails zur Kaltakquise.
Das ist rechtlich nicht zulässig und abmahngefährdend. "Abmeldelink" und "B2B" ändern daran ersteinmal nichts.
Außerdem ist es ein Risiko, aufgrund von Spam gesperrt zu werden, von Adressaten, bis zu Hostern.
Dann dürfte die Strategie der Reminder-E-Mails (insges. 6 E-Mails innerhalb 15 Tagen!?) eher als nervig aufgefasst werden, was wiederum die Wahrscheinlichkeit erhöht, innerhalb dieser Schritte zu einer Spam-Einstufung und Sperrung zu führen.
Wenn man sich die Zeit nimmt, hier im Forum ein wenig zu stöbern, findet man recht nützliche indirekte Informationen zum Thema Abverkaufsquote. Zum Beispiel:
(Zwischen den bloßen Domains und Preisen plaudern die alten Hasen teilweise über ihre Verkaufsfrequenz aus dem Nähkästchen heraus – das ist Gold wert!)
(Zwischen den bloßen Domains und Preisen plaudern die alten Hasen teilweise über ihre Verkaufsfrequenz aus dem Nähkästchen heraus – das ist Gold wert!)