Verkauf an Privatperson im Eu-Ausland - Umsatzsteuer?

real

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Hi,
jedesmal vergesse ich wie es sich verhält. Muss ein in Deutschland ansässiger Unternehmer deutsche Umsatzsteuer berechnen und abführen, wenn er eine Domain an eine Privatperson im EU-Ausland (z.B. nach Österreich) verkauft?
 
Ich weiß nur, wenn ich als Unternehmer eine Domain an eine Firma in AT verkaufe, wird keine Umsatzsteuer berechnet. (Reverse Charge)

LG
Tobi
 

Inhalt und Auswirkungen der Ausnahmeregelung​

Die dem Grunde nach in den Anwendungsbereich der Sonderregelung Mini-One-Stop-Shop fallenden Umsätzen gelten als im Inland erbrachte Umsätze, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Der Erbringer der Dienstleistung ist in nur einem Mitgliedstaat der EU ansässig.
  2. Der Gesamtbetrag – ohne Mehrwertsteuer - der Dienstleistungen, die dem Grunde nach unter die Sonderregelung fallen und an private Leistungsempfänger in anderen EU-Mitgliedstaaten erbracht werden, überschreitet im laufenden Kalenderjahr nicht 10.000,- EUR und hat dies auch im vorangegangenen Kalenderjahr nicht getan.
Gelten Umsätze als im Inland erbrachte Umsätze, sind sie - sofern sich aus den nachstehenden Absätzen nichts anderes ergibt - mit dem im Inland geltenden Steuersatz in Rechnung zu stellen und beim zuständigen Finanzamt zu erklären.

Sobald in einem Kalenderjahr der Schwellenwert von 10.000,- EUR überschritten wird, richtet sich der Leistungsort wieder nach dem Wohnsitz des (privaten) Leistungsempfängers (Bestimmungslandprinzip).

 

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