ButchCassidy
Neuling
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Hi,
ich habe eine Domain (DE-Domain mit einem deutschen, generischen und wirtschaftlich sehr interessantem Keyword) über DAN verkauft und bin im Laufe der Verhandlungen mit dem Preis deutlich runtergegangen. Die Anfrage kam von einer Person, die vorgab, auf der Domain eine private Homepage errichten zu wollen und nicht viel Geld habe. Während der Verhandlungen habe ich die Domain ein paar relevanten Unternehmen angeboten. Von einem Unternehmen bekam ich eine Absage: "[...] kein Interesse eine weitere Domain zu erwerben."
Meine gesammelten Infos: Ein Kerl möchte die Domain SUPERDOMAIN.de für ein privates Projekt erwerben. Es ist ihm nicht möglich, viel zu bezahlen. Die AAA GmbH hat kein Interesse an der Domain. Einzig auf Grund dieser Sachlage nehme ich einen fast vierstelligen Betrag an.
Der Transaktionsüberischt von DAN kann ich nach dem Deal den Käufer entnehmen. Es ist die BBB GmbH, ein Partnerunternehmen der AAA GmbH mit selbem Geschäftsführer. Der eigentliche Interessent wird nicht erwähnt.
Falschaussagen des Käufers/der Käufer
- Der Käufer ist nicht die Person, die die Anfrage gestellt hat, sondern die BBB GmbH, die vorgab, nicht an der Domain interessiert zu sein.
- Wie dem Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 der BBB GmbH zu entnehmen ist, wäre es zweifelsohne möglich gewesen, auf meinen ersten Gegenvorschlag einzugehen. Die Aussage '...nicht möglich, so viel zu bezahlen." ist daher falsch.
- Wenn man sich die Geschäftsfelder der o.g. GmbHs anschaut, soll ganz sicher keine private Homepage entstehen.
Ist dieses Vorgehen mit Hinblick auf §_263 StGB, Betrug: (1) "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." justiziabel und sollte ich dagegen vorgehen oder Mund abwischen und weitermachen?
Ich freue mich auf Feedback!
ich habe eine Domain (DE-Domain mit einem deutschen, generischen und wirtschaftlich sehr interessantem Keyword) über DAN verkauft und bin im Laufe der Verhandlungen mit dem Preis deutlich runtergegangen. Die Anfrage kam von einer Person, die vorgab, auf der Domain eine private Homepage errichten zu wollen und nicht viel Geld habe. Während der Verhandlungen habe ich die Domain ein paar relevanten Unternehmen angeboten. Von einem Unternehmen bekam ich eine Absage: "[...] kein Interesse eine weitere Domain zu erwerben."
Meine gesammelten Infos: Ein Kerl möchte die Domain SUPERDOMAIN.de für ein privates Projekt erwerben. Es ist ihm nicht möglich, viel zu bezahlen. Die AAA GmbH hat kein Interesse an der Domain. Einzig auf Grund dieser Sachlage nehme ich einen fast vierstelligen Betrag an.
Der Transaktionsüberischt von DAN kann ich nach dem Deal den Käufer entnehmen. Es ist die BBB GmbH, ein Partnerunternehmen der AAA GmbH mit selbem Geschäftsführer. Der eigentliche Interessent wird nicht erwähnt.
Falschaussagen des Käufers/der Käufer
- Der Käufer ist nicht die Person, die die Anfrage gestellt hat, sondern die BBB GmbH, die vorgab, nicht an der Domain interessiert zu sein.
- Wie dem Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 der BBB GmbH zu entnehmen ist, wäre es zweifelsohne möglich gewesen, auf meinen ersten Gegenvorschlag einzugehen. Die Aussage '...nicht möglich, so viel zu bezahlen." ist daher falsch.
- Wenn man sich die Geschäftsfelder der o.g. GmbHs anschaut, soll ganz sicher keine private Homepage entstehen.
Ist dieses Vorgehen mit Hinblick auf §_263 StGB, Betrug: (1) "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." justiziabel und sollte ich dagegen vorgehen oder Mund abwischen und weitermachen?
Ich freue mich auf Feedback!