Täuschung durch falsche Angaben des Käufers justiziabel?

ButchCassidy

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Hi,

ich habe eine Domain (DE-Domain mit einem deutschen, generischen und wirtschaftlich sehr interessantem Keyword) über DAN verkauft und bin im Laufe der Verhandlungen mit dem Preis deutlich runtergegangen. Die Anfrage kam von einer Person, die vorgab, auf der Domain eine private Homepage errichten zu wollen und nicht viel Geld habe. Während der Verhandlungen habe ich die Domain ein paar relevanten Unternehmen angeboten. Von einem Unternehmen bekam ich eine Absage: "[...] kein Interesse eine weitere Domain zu erwerben."

Meine gesammelten Infos: Ein Kerl möchte die Domain SUPERDOMAIN.de für ein privates Projekt erwerben. Es ist ihm nicht möglich, viel zu bezahlen. Die AAA GmbH hat kein Interesse an der Domain. Einzig auf Grund dieser Sachlage nehme ich einen fast vierstelligen Betrag an.

Der Transaktionsüberischt von DAN kann ich nach dem Deal den Käufer entnehmen. Es ist die BBB GmbH, ein Partnerunternehmen der AAA GmbH mit selbem Geschäftsführer. Der eigentliche Interessent wird nicht erwähnt.

Falschaussagen des Käufers/der Käufer
- Der Käufer ist nicht die Person, die die Anfrage gestellt hat, sondern die BBB GmbH, die vorgab, nicht an der Domain interessiert zu sein.
- Wie dem Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 der BBB GmbH zu entnehmen ist, wäre es zweifelsohne möglich gewesen, auf meinen ersten Gegenvorschlag einzugehen. Die Aussage '...nicht möglich, so viel zu bezahlen." ist daher falsch.
- Wenn man sich die Geschäftsfelder der o.g. GmbHs anschaut, soll ganz sicher keine private Homepage entstehen.

Ist dieses Vorgehen mit Hinblick auf §_263 StGB, Betrug: (1) "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." justiziabel und sollte ich dagegen vorgehen oder Mund abwischen und weitermachen?

Ich freue mich auf Feedback!
 
- Der Käufer ist nicht die Person, die die Anfrage gestellt hat, sondern die BBB GmbH, die vorgab, nicht an der Domain interessiert zu sein.
Geantwortet hatte doch nur die AAA GmbH, oder?

- Wenn man sich die Geschäftsfelder der o.g. GmbHs anschaut, soll ganz sicher keine private Homepage entstehen.
Hier müssen evtl. erst Tatsachen geschaffen werden?


Einen Rat kann ich dir nicht geben, spontan fiel mir noch der Grundsatz "Treu und Glauben" nach 242 BGB ein.
 
Hi,

ich habe eine Domain (DE-Domain mit einem deutschen, generischen und wirtschaftlich sehr interessantem Keyword) über DAN verkauft und bin im Laufe der Verhandlungen mit dem Preis deutlich runtergegangen. Die Anfrage kam von einer Person, die vorgab, auf der Domain eine private Homepage errichten zu wollen und nicht viel Geld habe. Während der Verhandlungen habe ich die Domain ein paar relevanten Unternehmen angeboten. Von einem Unternehmen bekam ich eine Absage: "[...] kein Interesse eine weitere Domain zu erwerben."

Meine gesammelten Infos: Ein Kerl möchte die Domain SUPERDOMAIN.de für ein privates Projekt erwerben. Es ist ihm nicht möglich, viel zu bezahlen. Die AAA GmbH hat kein Interesse an der Domain. Einzig auf Grund dieser Sachlage nehme ich einen fast vierstelligen Betrag an.

Der Transaktionsüberischt von DAN kann ich nach dem Deal den Käufer entnehmen. Es ist die BBB GmbH, ein Partnerunternehmen der AAA GmbH mit selbem Geschäftsführer. Der eigentliche Interessent wird nicht erwähnt.

Falschaussagen des Käufers/der Käufer
- Der Käufer ist nicht die Person, die die Anfrage gestellt hat, sondern die BBB GmbH, die vorgab, nicht an der Domain interessiert zu sein.
- Wie dem Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 der BBB GmbH zu entnehmen ist, wäre es zweifelsohne möglich gewesen, auf meinen ersten Gegenvorschlag einzugehen. Die Aussage '...nicht möglich, so viel zu bezahlen." ist daher falsch.
- Wenn man sich die Geschäftsfelder der o.g. GmbHs anschaut, soll ganz sicher keine private Homepage entstehen.

Ist dieses Vorgehen mit Hinblick auf §_263 StGB, Betrug: (1) "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." justiziabel und sollte ich dagegen vorgehen oder Mund abwischen und weitermachen?

Ich freue mich auf Feedback!
Guten Morgen,

wenn das eine Aussage unter Eid, oder bei einer polizeilichen Befragung o.ä. gewesen wäre, dann ist so etwas juristisch angreifbar, aber in einem losen Schriftverkehr, wo sowieso nicht klar ist, wer überhaupt die Gegenpartei ist, sehe ich keinerlei Handhabe.
(Keine Rechtsberatung!)

Viele Grüße,
HP
 
Da kann wohl nur ein Anwalt helfen, da Rechteberatung im Einzelfall Anwälten vorbehalten ist. Ob sich der Aufwand lohnt ist hier schwer zu beurteilen. Ich würde es sein lassen.

Da Du wohl neu im Business bist:

Niemals eine Domain günstiger abgeben, weil der Interessent vorgibt Student / Startup / Rentner / Hausfrau / arbeitslos / gemeinnützig / Behörde oder einfach nur ein Geizkragen zu sein.

Domains immer so bewerten, dass es egal sein kann, wer am Ende der Käufer ist.

Auch Mal auf einen Deal verzichten können, wenn man meint der "richtige" Käufer würde mehr bezahlen.


So macht es jeder normale Wirtschaftbetrieb.
Mein Mindset ist das eines Verkäufers im Porsche-Autohaus: Der würde auch kein Auto billiger verkaufen, nur weil jemand vorgibt, sich den Wagen nicht zum ausgeschriebenen Preis leisten zu können.


Grüsse
123meins
 
Niemals eine Domain günstiger abgeben, weil der Interessent vorgibt Student / Startup / Rentner / Hausfrau / arbeitslos / gemeinnützig / Behörde oder einfach nur ein Geizkragen zu sein.

Domains immer so bewerten, dass es egal sein kann, wer am Ende der Käufer ist.

Auch Mal auf einen Deal verzichten können, wenn man meint der "richtige" Käufer würde mehr bezahlen.


So macht es jeder normale Wirtschaftbetrieb.
Mein Mindset ist das eines Verkäufers im Porsche-Autohaus: Der würde auch kein Auto billiger verkaufen, nur weil jemand vorgibt, sich den Wagen nicht zum ausgeschriebenen Preis leisten zu können.
Das würde ich so unterschreiben. (y)

Telefonische Kurzabstimmung mit dem Anwalt könnte zumindest juristische Klarheit schaffen.
 
Das ist das tägliche Geschäft und nicht strafbar.
Habe hier jeden Tag so Kollegen und arme Schüler/Studenten, die kein Geld haben, die Domain für gute Zwecke haben wollen, sie jemandem schenken oder spenden wollen oder sich als gemeinnütziger Verein ausgeben. Hatte ich diese Woche noch, dick mit e.V. für Obdachlose aufgetragen, nach Vereinsregisternummer gefragt, kam nicht, habe ihm dann den normalen Preis gegeben und das kam als Antwort: "Zu heiß gebadet worden in der Kindheit?" Mist, wohl nicht geklappt die Masche.
So oder so, wird viel erzählt und davon sollte man sich nicht beeindrucken lassen bei seiner Preisgestaltung.

Gruß
Marc
 
... Bemerkung nebenbei:
Je nachdem, wie Du die Domain angeboten hast, z.B. per Kaltakquise, könnte da ggf. auch ein Boomerang daraus werden, also obacht!
 
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten! Die vorgeschlagene Kurzabstimmung mit dem Anwalt werde ich wohl machen. Mich interessiert tatsächlich, in wie weit in einem wirtschaftlichen Verhandlungsgespräch das Blaue vom Himmel gelogen werden darf - ohne juristische Folgen. Ist ja schon arglistige Täuschung bzw. Vortäuschung falscher Tatsachen. Laut Gesetzestext ist das (so wie ich es subjektiv einschätze) schon mindestens leichte Grauzone.

Ich werde weiter berichten.
 
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten! Die vorgeschlagene Kurzabstimmung mit dem Anwalt werde ich wohl machen. Mich interessiert tatsächlich, in wie weit in einem wirtschaftlichen Verhandlungsgespräch das Blaue vom Himmel gelogen werden darf - ohne juristische Folgen. Ist ja schon arglistige Täuschung bzw. Vortäuschung falscher Tatsachen. Laut Gesetzestext ist das (so wie ich es subjektiv einschätze) schon mindestens leichte Grauzone.

Ich werde weiter berichten.

Viele probieren es auch bei mir, aber mir ist das vollkommen egal, ob das ein Student oder Microsoft ist da ich meine Preise habe und da gehe ich in der Regel unabhängig vom Interessenten auch nur einen gewissen Prozentsatz hinunter. Ich verkaufe nicht an den Erstbieter sondern an den nach meiner Ansicht möglichen Höchstbieter. z.B. für meine autos.de habe ich bereits 572 (!) Angebote in den letzten 7 Jahren geschrieben. Wenn man einen gewissen Betrag haben will, dann muss man dafür auch hart arbeiten und nicht die Hoffnung verlieren. Das hört sich ja immer gut an wenn ich schreibe, dass ich eine Domain für den Betrag x verkauft habe. Wie viel Aufwand dahinter steckt, sagt natürlich kaum jemand.

Ansonsten denke ich auch, dass das eine Grauzone ist. Ich würde das Risiko für Gericht nicht eingehen wollen, da wohl die Chance 50:50 ist, außer es gibt diesbezüglich wirklich schon BGH-Rechtsprechungen dazu.
 
Tut mir leid was dir passiert ist.

Ich erzähle dir mal was ich machen würde.

Zu erst die Frage: Geht es dir mehr um den Preis oder um das Prinzip?


Ich würde ein sehr detailiertes Schreiben mit Gesellschafter Auskünften (gratis bei handelsregister.de), Screenshots vom neuen Käufer sowie eine Abschrift vom Chat Verlauf an die Polizei schicken mit der Bitte um Ermittlung.

Somit kannst du nachweisen, dass Person X bei beiden Gesellschaften Gesellschafter sowie Geschäftsführer ist und somit ein materielles Interesse daran hat den Kaufpreis zu drücken. Ob die Statsanwaltschaft dies verfolgt, ist abzuwarten, sind meist sehr überlastet.

Sollte sie dies tun und es ergeht ein Urteil zu deinen Gunsten, kannst du kostengünstig den Kaufvertrag rückabwickeln nebst Schadenersatz oder dich darauf einigen die Differenz zu erhalten.

Zeitgleich würde ich ein Schreiben aufsetzen und den Vertrag nach § 123 BGB Abs. 1 anfechten, zugestellt mittels einfacher Zustellung über die Gerichtsvollzieherverteilstelle von deinem ansässigen Amtsgericht an die BBB GmbH.

Grund ist arglistige Täuschung über den tatsächlichen Käufer und dessen wirtschaftliche Lage. Hättest du den tatsächlichen Käufer gekannt, wäre der Vertrag nie zustande gekommen bei dem Preis. Da wird aber sicherlich nicht viel passieren ohne Klage. Da würde ich auf die Statsanwaltschaft und erst auf das Urteil warten, außer du hast es eilig.

Ich hoffe das hilft dir, ansonsten frag nach ob (falls du eine hast) deine Versicherung so etwas deckt. Meist sind Erstauskünfte ja generell kostenfrei.


Viel Erfolg!
 
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, in dem ich dann im Nachhinein einen höheren Kaufpreis bekommen hatte. Ich hatte die Domains allerdings noch im Bestand. Hier der Schriftsatz dazu, den ich noch in meinen Vorlagen habe. Vielleicht hilft er dir weiter:

hiermit widerrufe ich meine Willenserklärung aufgrund eines offensichtlichen Identitätsirrtums in Verbindung mit einer arglistiger Täuschung (§123 BGB). Damit ist das Rechtsgeschäft von Anfang an nichtig (ex tunc nichtig).

Der Erklärungsempfänger ist nicht der Leistungsempfänger bzw. Vertragspartner für den Kauf dieser Domain. Der Erklärungsempfänger handelte bei seiner Willenserklärung auch nicht sichtbar im Namen des Leistungsempfängers. Dadurch liegt eine offensichtliche Täuschung vor. Diese Täuschung ergibt sich auch durch das Auftreten mit einer privaten und anonymen eMailAdresse ([email protected]). Damit hat der Täuschende ein unzutreffendes Bild von der Wirklichkeit vermittelt. Der Täuschender ging offensichtlich davon aus, dass bei mir ein entsprechender Irrtum entsteht, der zur Abgabe einer Willenserklärung führt.

Ein Geschäftsführer oder eine vertretungsberechtigte Person namens Herr XXX hat mich heute am 11.11.2015 gegen 16h von der Rufnummer 0000-00000 angerufen. Herr XXX hat diese Täuschung am Telefon zugegeben. Des Weiteren ist ein Herr XXX ebenfalls nicht der Leistungsempfänger, wie er zumindest aus der von Ihnen angegebenen Rechnungsadresse hervorgehen müsste. Insgesamt verstärkt das die Täuschung bzw. den Identitätsirrtum.

Ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage bin ich am heutigen Tage bereit, die Domain für 2200 EUR netto zu verkaufen.

Dazu muß mir jedoch der reale Leistungsempfänger (oder sein Vertreter) ein Angebot unterbreiten, welches ich dann rechtsverbindlich annehmen kann (es reicht eine eMail). Dies ist ein Vorschlag für eine zugige Einigung mit Domaintransfer. So könnte die Sache innerhalb von 24h abschließend geklärt werden. Für die Übermittlung eines AuthCodes für den Providerwechsel würde dann auch die Übersendung eines Screenshots des Überweisungsträgers reichen.

Ich weise vorsorglich darauf hin, dass es sich bei dem Begriff „XXX“ und der Domain XXX.de um einen beschreibenden und generischen Gattungsbegriff handelt, der alle Kriterien der Freihaltebedüftigkeit im Sinne des Markengesetzes erfüllt.
 
Ich hatte auch einmal so einen ähnlichen Fall für eine .at Domain (Vornamendomain). Einmal bekam ich sogar von einer E-Mailadresse der österreichischen Polizei (!) ein E-Mail mit einer privaten (!) Kaufanfrage von einem Mann, der für seinen angeblichen Sohn eine Domain kaufen wollte. Ich verkaufte ihm die Domain. Danach hat sich herausgestellt, dass er gerade dabei war für ein sehr bekanntes Schweizer Auktionshaus als Geschäftsführer (die die gleiche Domain mit .ch hatten) für Österreich zu kaufen d.h. auch er hatte mich offensichtlich angelogen damit er einen günstigeren Preis bekommt. Ich habe damals den Verkauf nicht angefochten. Mittlerweile ist das österr. Portal nicht mehr online. Wie der Mann auf eine Polizei-E-Mailadresse gekommen ist, weiß ich heute nicht. Das war definitiv keine gefakte E-Mailadresse sondern ich habe das im E-Mailheader gesehen, dass dieses E-Mail tatsächlich über eine Polizei E-Mailadresse verschickt wurde. Ggf. hatte er damals noch bei der Polizei gearbeitet. Aber dann darf er eigentlich auch nicht eine Polizei E-Mailadresse für seine "privaten" Angelegenheiten ausnutzen. Ich bekam als ich das E-Mail bekam, zunächst einmal einen Schock, denn wie oft bekommt man schon ein E-Mail von der Polizei.

Eine Zeit lang bekam ich sehr häufig irgendwelche Bettel-Anfragen von angeblichen Studenten, gemeinnützigen Organisationen etc. Diese habe ich interessanterweise nun schon lange nicht mehr bekommen.
 
Bei der Story von Adomino hätte ich glaube ich schon die Polizei darauf hingewiesen, dass diese eMail-Adresse für solche Anfragen genutzt werden. Unabhängig davon, was danach passierte. Allein die Kaufanfrage...

Natürlich muss man hoffen, dass er selbst dann nicht den Fall bearbeiten muss. Haha
 

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