Aristides
Neuling
Hallo,
ich habe für eine gesnappte Domain heute folgende Mitteilung von der Switch bekommen:
>>Sehr geehrte Damen und Herren
SWITCH ist die Registry für Domain-Namen mit den Endungen .ch und .li. Sie erhalten diese E-Mail im Zusammenhang mit dem von Ihnen am 17.03.2023 erfolgreich registrierten Domain-Namen xxxxx.ch.
Gestützt auf Art. 25 Abs. 1bis und 1ter der Verordnung über Internet-Domains (VID) hat SWITCH die Konfiguration der Name-Server in die Zonendatei verhindert. Ihr Domain-Name kann somit noch nicht genutzt werden.
Damit wir Ihren Domain-Namen in der Zonendatei konfigurieren können, benötigen wir von Ihnen einen Nachweis Ihrer Identität. Wir bitten Sie, uns diesen innert 30 Tagen mit einem amtlichen Ausweis und einer Wohnsitzbestätigung oder einem beglaubigten Handelsregisterauszug per E-Mail an [email protected] bekanntzugeben.
Sollten Sie uns Ihre Identität nicht innert 30 Tagen korrekt bekanntgeben, werden wir Ihren Domain-Namen xxxxx.ch gestützt auf Art. 25 Abs. 1quater VID löschen.
Freundliche Grüsse<<
Habe ich in all meinen Jahren als Domainer bislang noch nie von der Switch bekommen. Ist das einfach eine Stichprobenkontrolle?
Viele Grüße
Robert
ich habe für eine gesnappte Domain heute folgende Mitteilung von der Switch bekommen:
>>Sehr geehrte Damen und Herren
SWITCH ist die Registry für Domain-Namen mit den Endungen .ch und .li. Sie erhalten diese E-Mail im Zusammenhang mit dem von Ihnen am 17.03.2023 erfolgreich registrierten Domain-Namen xxxxx.ch.
Gestützt auf Art. 25 Abs. 1bis und 1ter der Verordnung über Internet-Domains (VID) hat SWITCH die Konfiguration der Name-Server in die Zonendatei verhindert. Ihr Domain-Name kann somit noch nicht genutzt werden.
Damit wir Ihren Domain-Namen in der Zonendatei konfigurieren können, benötigen wir von Ihnen einen Nachweis Ihrer Identität. Wir bitten Sie, uns diesen innert 30 Tagen mit einem amtlichen Ausweis und einer Wohnsitzbestätigung oder einem beglaubigten Handelsregisterauszug per E-Mail an [email protected] bekanntzugeben.
Sollten Sie uns Ihre Identität nicht innert 30 Tagen korrekt bekanntgeben, werden wir Ihren Domain-Namen xxxxx.ch gestützt auf Art. 25 Abs. 1quater VID löschen.
Freundliche Grüsse<<
Habe ich in all meinen Jahren als Domainer bislang noch nie von der Switch bekommen. Ist das einfach eine Stichprobenkontrolle?
Viele Grüße
Robert