Europäische Marke auf Fantasybegriff

carny

Domainer
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Hi Leute,

ich brauche heute mal eure Hilfe bei folgendem Thema:

Ich betreibe seit Juni 2021 eine Webseite unter einer .com Domain mit einem Fantasybegriff zu einem bestimmten Thema. Die Webseite ist bisher noch klein, rankt zu dem Begriff in Google aber auf der ersten Position.

Im Dezember habe ich gemerkt, das zu diesem Begriff eine europäische Marke angemeldet worden ist. Anscheinend hat sich jemand die .de Domain gekauft und dann die Marke angemeldet.

Da ich mit meiner Webseite allerdings zuerst dagewesen bin, habe ich etwas Sorgen das der Markeninhaber nach der erfolgreichen Anmeldung dann gegen mich vorgeht. Daher würde ich gegen die Anmeldung gerne vorgehen.

Habt ihr schonmal Erfahrung in diese Richtung gemacht? Wie hoch sind die Erfolgschancen? Und muss ich, wenn ich gegen die Anmeldung vorgehe, dann im zweiten Schritt selber eine Marke anmelden?
 
Das ist tatsächlich ärgerlich... Ich kann Dir nur raten, Dir einen Markenanwalt zu suchen und ein Erstgespräch zu führen. Mich hat mal ein sehr fähiger vertreten. Der hat für uns eine gegnerische Marke löschen lassen (wir hatten die frühere, ähnliche Wortmarke). Wie sich das in Deinem Fall verhält, kann ich nicht sagen. Leite Dir den Kontakt gerne als PM weiter (war allerdings nicht günstig).
 
Das ist tatsächlich ärgerlich... Ich kann Dir nur raten, Dir einen Markenanwalt zu suchen und ein Erstgespräch zu führen. Mich hat mal ein sehr fähiger vertreten. Der hat für uns eine gegnerische Marke löschen lassen (wir hatten die frühere, ähnliche Wortmarke). Wie sich das in Deinem Fall verhält, kann ich nicht sagen. Leite Dir den Kontakt gerne als PM weiter (war allerdings nicht günstig).
Sehr gerne!
Ich kann Dir Kanzlei Hild empfehlen, die sind auf IT speziallisiert und hier sehr gut aufgestellt:
Danke, ich melde mich auch mal bei denen.

Hat jemand schon Erfahrung damit gemacht, das Formular "gegen" eine Marke selber auszufüllen? Oder macht das als Laie keinen Sinn?

In dem Fall läge die Gebühr bei 320€ (und ich vermute die Kanzleien liegen alle darüber).

Hader aktuell etwas mit mir, weil die Webseite noch nicht so groß ist und bisher keine Einnahmen bringt.
 
Sehr gerne!

Danke, ich melde mich auch mal bei denen.

Hat jemand schon Erfahrung damit gemacht, das Formular "gegen" eine Marke selber auszufüllen? Oder macht das als Laie keinen Sinn?

In dem Fall läge die Gebühr bei 320€ (und ich vermute die Kanzleien liegen alle darüber).

Hader aktuell etwas mit mir, weil die Webseite noch nicht so groß ist und bisher keine Einnahmen bringt.

Hallo,

mach jetzt bloß keine halben Sachen und gehe zum Profi, mein Rat!

Viel Glück!
HP
 
Ich habe schon sehr viel Erfahrung mit dem EUIPO und Widerspruchsverfahren und habe auch schon viele Schriftsätze selbst geschrieben,

Man muss keine angemeldete oder registerierte nationale oder Unionsmarke haben um gegen eine Anmeldung vorgehen zu können, da man auch mit geschäftlichen Bezeichnungen gegen die Anmeldung vorgehen kann. Voraussetzung ist natürlich eine Verwechslungsgefahr d.h. wenn man nicht nachweisen kann, dass eine Verwechslung vorliegt, dann hat man wohl schlechte Karten. In Deinem Fall könnte man die geschäftliche Bezeichnung aufgrund eines Werktitels annehmen, wobei die Anforderungen für einen Werktitelschutz sehr gering sind. Sobald Du einen Werbebanner drauf hast kann man davon ausgehen, dass es keine private Webseite ist. Wie groß die Webseite ist, spielt sodann keine Rolle. Idealerweise wird der Fantasiebegriff als Logo angezeigt (wenn möglich ohne Domainendung), aber es reicht eigentlich auch, wenn Du den Domainnamen verwendest.

Beim DPMA, EUIPO und BPatG gibt es keinen Anwaltszwang. Du kannst das also auch selbst einreichen, sofern Dir die Anwaltskosten zu hoch sind. So als Größenordnung muss man wohl mindestens 1000-2000 EUR (d.h. ca. 4-8 Stunden Arbeitszeit) rechnen, wobei man natürlich auch belegen muss, dass die Webseite vor der Anmeldung existiert hat z.B. archive.org.

Nur ein Formular auszufüllen wird in diesem Fall nicht reichen, da man den Werktitel beschreiben muss auf den man sich beruft.

Man müsste sich das mal ansehen, kann aber sein, dass die Widerspruchsfrist schon abgelaufen ist oder bald abläuft wenn Du sagst, dass Du erst im Dezember die Markenanmeldung entdeckt hast. Dann ist es leider zu spät und müsstest 5 Jahre warten bis die Benutzungsschonfrist abgelaufen ist um gegen die Marke im Zuge eines Nichtigkeitsverfahren vorgehen zu können (Nichtbenutzung)
 
Hi Leute,

ich brauche heute mal eure Hilfe bei folgendem Thema:

Ich betreibe seit Juni 2021 eine Webseite unter einer .com Domain mit einem Fantasybegriff zu einem bestimmten Thema. Die Webseite ist bisher noch klein, rankt zu dem Begriff in Google aber auf der ersten Position.

Im Dezember habe ich gemerkt, das zu diesem Begriff eine europäische Marke angemeldet worden ist. Anscheinend hat sich jemand die .de Domain gekauft und dann die Marke angemeldet.

Da ich mit meiner Webseite allerdings zuerst dagewesen bin, habe ich etwas Sorgen das der Markeninhaber nach der erfolgreichen Anmeldung dann gegen mich vorgeht. Daher würde ich gegen die Anmeldung gerne vorgehen.

Habt ihr schonmal Erfahrung in diese Richtung gemacht? Wie hoch sind die Erfolgschancen? Und muss ich, wenn ich gegen die Anmeldung vorgehe, dann im zweiten Schritt selber eine Marke anmelden?

Ich habe schon einen langen und nervigen Streit gegen eine Marke geführt (habe mich nur verteidigt, sie wollten einfach meine Domain haben) und ich kann Dir nur empfehlen, meide den Streit soweit, wie es nur geht! Wenn Du diesen Fantasiebegriff erst vor kurzen registriert hast und die Seite sehr klein ist, würde ich mir wirklich mindestens zwei mal überlegen, ob ich so eine Auseinandersetzung mit dem Markeninhaber anfange.

NIEMAND kann Dir garantieren, auch wenn Du den teuersten und besten Anwalt nimmst, dass alles gut für Dich ausgeht. Im schlimmsten Fall wirst Du Deine Domain los und musst noch mehrere tausende, wenn nicht zehntausende, an Gerichtskosten selbst bezahlen.

Und wenn Du gewinnst, was dann? Nix 🤷‍♂️ Hast dann weiterhin eine Domain /Fantasiebegriff, die in Wirklichkeit nichts besonderes ist.

Fazit: Überlege es Dir bitte sehr sehr gut, was Du jetzt machst. Risk-Reward Ratio ist extrem schlecht für Dich.

LG,
Cumaru
 
Noch was...

bzgl. Wortkreation könnte gut sein, dass der Markeninhaber die Entstehung der Namensfindung glaubhaft nachweisen kann, per Pflichtenheft, Scribbles oder sonstwie.

Wenn dieses Prozedere vor Deiner Domainregistrierung war, hilft es wohl auch nicht, wenn der Markeninhaber erst danach seine Domain registriert hat.

Auch Wortkreationen sind grundsätzlich über das Urheberrecht geschützt.

Viele Grüße
HP
 
Anscheinend hat sich jemand die .de Domain gekauft und dann die Marke angemeldet.
Warum hast Du, als Domainer, die .de/etc nicht direkt selbst registriert? Bei neuen Domains lohnt es sich grundsätzlich TLD-Varianten mit/ohne Bindestrich zu checken.

Ich denke auch, dass es sich wohl kaum auszahlt hier viel Aufwand hineinzustecken wenn es sich um einen Fantasiebegriff handelt und die Domains noch frei waren..
Das sehe ich inzwischen ähnlich. Wer gerade eine Marke registriert hat, hat meist noch ganz anderes umgesetzt (Website-Beta, Drucksachen,…) und ist dementsprechend unnachgiebig. Könnte eine langwierige Auseinandersetzung werden.
 
Ist die Markenregistrierung in den selben Nizza-Klassen wie das Thema deiner Seite?
Dann würd ich halt schauen das du die Seite umziehst und die Domain dann erstmal brach liegen lässt. Wenn die Markenanmeldung nicht in dem Bereich ist, würde es mich persönlich nicht jucken. Solltest es dann halt im Auge behalten.

Ist sie im selben Bereich musst du halt für dich abwägen ob du unbedingt mit der Seite weiter machen möchtest. Dann würde ich aktiv werden. Ansonsten Zeit, Geld und Nerven sparen und einfach die Domain behalten.

Viele Markenanmelder denken Ihnen gehört mit der Anmeldung sofort alles was irgendwie mit dem Begriff zu tun hat... Was natürlich Bullshit ist.

Ich hatte selbst kürzlich den Fall wo mich irgend so ein Jungspund dazu nötigen wollte Ihm eine Domain günstig zu verkaufen. Er hätte eine Firma die so heißt "XXX GbR" und würde den Begriff als Marke registrieren... Hab ihm viel Erfolg gewünscht.
 
Vielen Dank für die vielen Beiträge, das hilft mir sehr viel weiter! Werde nächste Woche auf jeden Fall nochmal mit einem Anwalt sprechen und mich dort beraten lassen.

Man müsste sich das mal ansehen, kann aber sein, dass die Widerspruchsfrist schon abgelaufen ist oder bald abläuft wenn Du sagst, dass Du erst im Dezember die Markenanmeldung entdeckt hast. Dann ist es leider zu spät und müsstest 5 Jahre warten bis die Benutzungsschonfrist abgelaufen ist um gegen die Marke im Zuge eines Nichtigkeitsverfahren vorgehen zu können (Nichtbenutzung)
Die läuft zum Glück noch, die Marke selber ist erst Anfang Dezember eingetragen worden und hat den Status "Application filed". Nach meinem bisherigen Wissensstand kann man jetzt bis Anfang März dagegen Widerspruch einlegen.
Warum hast Du, als Domainer, die .de/etc nicht direkt selbst registriert? Bei neuen Domains lohnt es sich grundsätzlich TLD-Varianten mit/ohne Bindestrich zu checken.
Habe ich tatsächlich zu dem Zeitpunkt geprüft, allerdings war die Domain bei Sedo gelistet und nicht gerade günstig. Die ist in der Zwischenzeit dann verkauft worden und danach wurde die Marke angemeldet. Wäre aber bestimmt günstiger gewesen die Domain zu kaufen als jetzt die Rechtsanwaltskosten.
Ist die Markenregistrierung in den selben Nizza-Klassen wie das Thema deiner Seite?

Leider ja, genau die gleichen Klassen und Themen.
 
Habe ich tatsächlich zu dem Zeitpunkt geprüft, allerdings war die Domain bei Sedo gelistet und nicht gerade günstig. Die ist in der Zwischenzeit dann verkauft worden und danach wurde die Marke angemeldet. Wäre aber bestimmt günstiger gewesen die Domain zu kaufen als jetzt die Rechtsanwaltskosten.
Sehr hilfreiche Information! Hast mich da gerade wachgerüttelt, muss ich zugeben.
 
Was ist denn mit Buchstabenkombinationen wie beispielsweise orf.de, rs3.de oder bmi.de? Es gibt allein bei bmi schon ein Haufen eingetragene Marken. Wäre es rechtlich bedenklich solch eine Domain zu registrieren (angeommen sie wäre frei)? Kann für Body Mass Index oder auch das Bundesministerium des Inneren stehen. Somit nicht eindeutig.
 
Was ist denn mit Buchstabenkombinationen wie beispielsweise orf.de, rs3.de oder bmi.de? Es gibt allein bei bmi schon ein Haufen eingetragene Marken. Wäre es rechtlich bedenklich solch eine Domain zu registrieren (angeommen sie wäre frei)? Kann für Body Mass Index oder auch das Bundesministerium des Inneren stehen. Somit nicht eindeutig.
Nicht so einfach. Nur weil sich eine beliebige andere Wort-Kombi finden lässt, bedeutet es genau nichts. Bei jeder 2-stelligen und auch 3-stelligen Domain ist die Wahrscheinlichkeit auf jeden Fall gegeben, dass man rechtliche Probleme bekommen kann.

Wenn man die Domain tatsächlich nutzt und dort ein anderes Geschäftsmodell betrieben wird, als das von der eingetragenen Marke, hat man gute Karten die Domain nicht zu verlieren. Wichtige Frage wäre z.B. was war zuerst da, die eingetragene Marke oder die registrierte Domain.

Es ist immer ein Risiko. So oder so.
 

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