Domains als Teil des Anlagevermögens

Und welcher wäre das?


Der Hinweis den ich aufgrund meines Steuerberaters beherzige ist, das mein Webseitenersteller den Auftrag erhält eine bestimmte Domain zu erwerben und für diese eine Webseite zu erstellen. Diese Gesamtkosten sind aktivierbar. Welchen Kosten-Anteil ich aber dem Wert der Domain zu ordne obliegt meiner Bemessung und wird daher minimiert, sodas meist der größere Anteil für die Webkostenerstellung von mir auf mindestens 3 Jahre linear abgeschrieben wird
 
Überspitzt gesagt, würdest du also dann - nach eigener Bemessung - z.B. 999 Euro für die Webseitenerstellung, und 1 Euro für die Domain verbuchen?
Das dürfte dein "Webseitenersteller" aber etwas anders sehen...


Der Webseitenersteller erhält einen Gesamtpreis. Er hat also keinen Nachteil.
Eine Domain-Bewertung wird auch nicht vom Finanzamt vorgenommen, weil es kein Bewertungssystem gibt und sich der mögliche Marktpreis laufend ändern kann.
 
Du hast mich wohl falsch verstanden. Vielleicht habe ich mich auch einfach nur missverständlich ausgedrückt.
Ich habe einfach keinen Bock, auf den Quatsch, den du hier (mal wieder) absonderst, weiter einzugehen.

entspannter Gruß
Soeren
quatsch.net



Wenn Du keinen Bock hast gibt es 2 Möglichkeiten, meine Beiträge nicht lesen oder Dich weiterbilden !

sonnigen Gruß
Georg

zuhauselernen.info
 

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