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um hier auf Nummer "sicherer" zu gehen, würde ich hier zunächst im Schriftverkehr ganz klar formulieren, dass Du nur auf Kundenwunsch der ausführende Dienstleister bist, der weder rechtlich beraten darf, noch kann. Idealerweise sollte hier ein Markenanwalt zumindest zur Seite stehen, insbesondere bei einem Startup.
um hier auf Nummer "sicherer" zu gehen, würde ich hier zunächst im Schriftverkehr ganz klar formulieren, dass Du nur auf Kundenwunsch der ausführende Dienstleister bist, der weder rechtlich beraten darf, noch kann.
Danke, HP. Klar, das mache ich. Dachte nur, ich reagiere vielleicht über, weil ja die Klassen tatsächlich völlig unterschiedlich sind. Werde dennoch zum Anwalt raten.