Einen schönen guten Abend,
ich bin aktuell dabei, eine .de-Domain namensrechtlich "einzufordern".
Dispute-Eintrag seitens der DENIC besteht, aktueller Inhaber ist im Nicht-EU-Ausland.
Ich habe bei einen Antrag zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland gestellt.
Bis zum 11. Februar hatte der Inhaber Zeit, auf das Anschreiben der DENIC zu reagieren. Diese Frist verstrich.
Am 21. Februar ging eine Mahnung an den Inhaber raus.
Wie lange sind denn hier die Zeiträume, bis es zur fristlosen Kündigung seitens der DENIIC kommt/kommen kann?
Ich meine, es gibt eine 2-Wochen-Frist. Gilt die dann ab dem ersten Schreiben, oder ab der Mahnung?
Besten Dank euch!
ich bin aktuell dabei, eine .de-Domain namensrechtlich "einzufordern".
Dispute-Eintrag seitens der DENIC besteht, aktueller Inhaber ist im Nicht-EU-Ausland.
Ich habe bei einen Antrag zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland gestellt.
Bis zum 11. Februar hatte der Inhaber Zeit, auf das Anschreiben der DENIC zu reagieren. Diese Frist verstrich.
Am 21. Februar ging eine Mahnung an den Inhaber raus.
Wie lange sind denn hier die Zeiträume, bis es zur fristlosen Kündigung seitens der DENIIC kommt/kommen kann?
Ich meine, es gibt eine 2-Wochen-Frist. Gilt die dann ab dem ersten Schreiben, oder ab der Mahnung?
Besten Dank euch!