Ausländische Marke - Für Deutschland relevant?

Elmar

Domainer
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Hallo,

habe eine Frage, die mich in ähnlicher Form schon länger interessiert, ohne gleich einen Anwalt bemühen zu müssen.

Möchte eine beschreibende .de-Domain registrieren, für die eine ähnliche aktive Wortmarke in der Wipo-Datenbank eingetragen ist. Dort steht in den Feldern Source, Origin und Holder jeweils nur UK UA für Ukaine. DPMA und EUIPO liefern keine Treffer.

Wie ist Eure Einschätzung - Ist diese Marke auch in Deutschland für .de-Domains relevant?


Gruß
Rambo
 
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Ich würde das mögliche Risiko auch nicht eingehen, kann u.U. zum "Minenfeld" werden !
 
Ich sehe da kein Problem, wenn die Domain wirklich beschreibend ist.
Du kannst mir gerne Details per PN schicken, ich schaue dann mal drüber...

LG
Sven

Auch beschreibende Domains können Markenrechte verletzten. Ich glaube, dass Du Dir das zu einfach machst. Es kommt immer darauf an was man mit der beschreibenden Domain macht. Wenn man z.B, eis.de besitzen würde und der Sex-Shop hätte die eis-erotikshop.de und eine deutsche Marke auf EIS im Bereich von Erotikartikeln, dann wäre die Benutzung von eis.de kein Problem, wenn man dort Eis verkauft. Wenn man aber Domainparking machen würde, dann würde zu 99% eine Werbung für Erotik erscheinen und dann hätte man ein Markenschutzproblem.

Außerdem gibt es auch neben Marken geschäftliche Bezeichnungen wie z.B. Werktitel, Firmennamen oder Domainnamen. Es muss nicht immer eine Marke sein um ältere Rechte zu verletzten. Auch kann eine ausländische Webseite die nur auf Englisch betrieben wird einen Werktitelschutz in Deutschland bewirken, ggf. sogar ein Bekanntheitsschutz, wodurch alle 42 Waren- und Dienstleistungen blockiert sind. Dann darf man nicht einmal mehr Werbung schalten.

Abgesehen davon bzweifle ich sehr stark, dass es tatsächlich noch eine freie beschreibende .de Domain mehr gibt. d.h. die im Wörterbuch steht. Sobald Du zwei beschreibende Wörter miteinander verbindest, ist das höchstwahrscheinlich keine rein beschreibende Domain mehr.
 
Auch beschreibende Domains können Markenrechte verletzten. Ich glaube, dass Du Dir das zu einfach machst. Es kommt immer darauf an was man mit der beschreibenden Domain macht. Wenn man z.B, eis.de besitzen würde und der Sex-Shop hätte die eis-erotikshop.de und eine deutsche Marke auf EIS im Bereich von Erotikartikeln, dann wäre die Benutzung von eis.de kein Problem, wenn man dort Eis verkauft. Wenn man aber Domainparking machen würde, dann würde zu 99% eine Werbung für Erotik erscheinen und dann hätte man ein Markenschutzproblem.

Außerdem gibt es auch neben Marken geschäftliche Bezeichnungen wie z.B. Werktitel, Firmennamen oder Domainnamen. Es muss nicht immer eine Marke sein um ältere Rechte zu verletzten. Auch kann eine ausländische Webseite die nur auf Englisch betrieben wird einen Werktitelschutz in Deutschland bewirken, ggf. sogar ein Bekanntheitsschutz, wodurch alle 42 Waren- und Dienstleistungen blockiert sind. Dann darf man nicht einmal mehr Werbung schalten.

Abgesehen davon bzweifle ich sehr stark, dass es tatsächlich noch eine freie beschreibende .de Domain mehr gibt. d.h. die im Wörterbuch steht. Sobald Du zwei beschreibende Wörter miteinander verbindest, ist das höchstwahrscheinlich keine rein beschreibende Domain mehr.

Diesen Ausführungen kann ich nur zustimmnen !(y)
 
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Außerdem gibt es auch neben Marken geschäftliche Bezeichnungen wie z.B. Werktitel, Firmennamen oder Domainnamen. Es muss nicht immer eine Marke sein um ältere Rechte zu verletzten. Auch kann eine ausländische Webseite die nur auf Englisch betrieben wird einen Werktitelschutz in Deutschland bewirken, ggf. sogar ein Bekanntheitsschutz, wodurch alle 42 Waren- und Dienstleistungen blockiert sind. Dann darf man nicht einmal mehr Werbung schalten.

Nach Werktitel und Firmenname hatte ich bereits recherchiert und eine evtl. Verletzung des Bekanntheitsschutzes, denke ich ist ein nahezu unvorhersagbares Risiko jedes Domainers - konnte in diesem Fall aber keine feststellen.

Was den WIPO-Eintrag betrifft, vermisse ich dort eine Info für welche Länder eine Marke eigentlich gültig ist.
Mir stellt sich in erster Linie die Frage, ob eine bei der WIPO eingetragene aktive Wortmarke generell weltweit für alle Länder zählt - oder woran ich erkennen kann, dass eine Marke auch für Deutschland oder die EU gültig ist, zumal in diesem Fall bei DPMA und EUIPO kein Eintrag existiert.
 
Die Info bei einer WIPO-Marke das Land angezeigt

z.B. bei ADOMINO

832 Benennung gemäß Madrider Protokoll
NO-NZ
Benennung(en) gemäß Artikel 9-6 des Madrider Protokolls
CH-LI
527 Amt/Ämter der Absichtsanmeldung
NZ

d.h. Norwegen. Schweiz, Liechtenstein, Neuseeland

Wenn eine WIPO Marke für die EU gilt, müsste dort "EU" dort stehen. Da ich aber auch eine EU-Marke habe, habe ich hier keinen Eintrag.
 
Die Info bei einer WIPO-Marke das Land angezeigt

z.B. bei ADOMINO
https://www.tmdn.org/tmview/#/tmview/detail/WO500000000985992
832 Benennung gemäß Madrider Protokoll
NO-NZ
Benennung(en) gemäß Artikel 9-6 des Madrider Protokolls
CH-LI
527 Amt/Ämter der Absichtsanmeldung
NZ

d.h. Norwegen. Schweiz, Liechtenstein, Neuseeland

Wenn eine WIPO Marke für die EU gilt, müsste dort "EU" dort stehen. Da ich aber auch eine EU-Marke habe, habe ich hier keinen Eintrag.

Vielen Dank für Deine Info zu meiner Fragestellung. (y)

Wenn ich auf dieser Seite nach Deinem Markennamen schaue, sehe ich in dem Feld "Source" neben dem "NZ TM"- auch den "EU TM"-Eintrag und noch zusätzlich "WO TM" für "WIPO International Trademarks (Madrid)".
Wie ich das sehe heißt das also, Deine Marke ist geschützt in Neuseeland, ganz Europa und zusätzlich noch weltweit.

Bei dem Domainnamen den ich gerne registrieren würde steht in dem Feld "Source" nur der Eintrag "UA TM". Für mich heißt das also diese Marke genießt nur Schutz in der Ukraine und wenn keine anderen Gründe dagegensprechen könnte ich mir den ähnlichen Domainnamen.de dann registrieren. :)
 
Einen weltweiten Schutz gibt es nicht generell. Da müssten alle Länder angeführt sein. Adomino hat Schutz in der EU, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein und Neuseeland.

Die Marke die Du suchst dürfte eine nationale Ukrainische Marke sein. Das stimmt schon, dass die Marke nur Schutz in der Ukraine besteht jedoch gibt es auch Werktitelrechte die es in Deutschland geben könnte. Gerade das mit den Werktitelrechten und den Bekanntheitsschutz ist eine sehr komplexe Sache. Ohne das man hier das Zeichen kennt und umfangreich recherchiert würde ich hier nichts registrieren. Pauschal kann man da gar nichts sagen.
 
Gerade das mit den Werktitelrechten und den Bekanntheitsschutz ist eine sehr komplexe Sache. Ohne das man hier das Zeichen kennt und umfangreich recherchiert würde ich hier nichts registrieren. Pauschal kann man da gar nichts sagen.

Ok, dann lass ich es lieber sein und werde wie bisher auch, in Zukunft einen großen Bogen um Markennamen machen.

Vielen Dank für Deine hilfreichen Antworten.
 
Ok, dann lass ich es lieber sein und werde wie bisher auch, in Zukunft einen großen Bogen um Markennamen machen.

Vielen Dank für Deine hilfreichen Antworten.

Es ist halt immer die Frage wie viel Risiko man eingehen wird und wie viel es einen bringt wenn man etwas macht und man weiß, dass etwas passieren kann. Vorher kann man das nie wissen wie ein Markeninhaber/Rechteinhaber reagiert. Wenn es nicht unbedingt sein muss, würde ich kein Risiko eingehen. Das würde Dir sicher auch ein Anwalt raten, da er auch den sichersten Weg für Dich gehen sollte.
 
Wie recherchiert man eigentlich nach einem Werktitelrecht?
Ich kenne jetzt nur den Titelschutz-Anzeiger. Dort schaue ich auch regelmäßig nach, bevor ich eine Domain registriere.
 
Wie recherchiert man eigentlich nach einem Werktitelrecht?
Ich kenne jetzt nur den Titelschutz-Anzeiger. Dort schaue ich auch regelmäßig nach, bevor ich eine Domain registriere.

Tja, das ist das große Problem das man hat. Das kann auch irgend eine ausländische englische Software/APP sein die plötzlich in Deutschland einen Werktitelschutz hat. Die Sache ist leider SEHR komplex und nur die wenigsten Fachanwälte (!) kennen sich hier wirklich aus. Nicht umsonst befasse ich mich damit schon seit Jahren mit dem Werktitelschutz und Bekanntheitsschutz.

Der deutsche Titelschutz-Anzeiger ist zwar gut, nur hilft Dir das zu 99% der Fälle auch nichts.

Im Prinzip geht es darum ob der Werkinhaber vor hat in Deutschland geschäftlich tätig zu sein. Aber da reicht es wie gesagt bereits aus, wenn das eine englischsprachige Webseite ist. Dann muss der Werkinhaber auch aktiv etwas gemacht haben um in Deutschland geschäftlich tätig zu sein. Der Werkinhaber kann sogar die Software kostenlos anbieten und bekommt trotzdem einen Werktitelschutz.

Dazu kommt auch noch, dass der Werktitelschutz nicht EU-weit harmonisiert ist aber der Bekanntheitsschutz schon, wobei der Bekanntheitsschutz auch aufgrund nur eines Werktitelschutzes d.h. ohne eingetragene Marke entstehen kann.

Wie gesagt, um geistiges Eigentum (Marken, Domains) verkaufen zu können, muss man sich markenrechtlich/kennzeichenrechtlich sehr gut auskennen. Das ist nichts für Anfänger. Auch hilft hier nicht einmal ein einfaches Jus-Studium.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Im Prinzip geht es darum ob der Werkinhaber vor hat in Deutschland geschäftlich tätig zu sein. Aber da reicht es wie gesagt bereits aus, wenn das eine englischsprachige Webseite ist. Dann muss der Werkinhaber auch aktiv etwas gemacht haben um in Deutschland geschäftlich tätig zu sein. Der Werkinhaber kann sogar die Software kostenlos anbieten und bekommt trotzdem einen Werktitelschutz.

Dazu kommt auch noch, dass der Werktitelschutz nicht EU-weit harmonisiert ist aber der Bekanntheitsschutz schon, wobei der Bekanntheitsschutz auch aufgrund nur eines Werktitelschutzes d.h. ohne eingetragene Marke entstehen kann.

Wie gesagt, um geistiges Eigentum (Marken, Domains) verkaufen zu können, muss man sich markenrechtlich/kennzeichenrechtlich sehr gut auskennen. Das ist nichts für Anfänger. Auch hilft hier nicht einmal ein einfaches Jus-Studium.
Aber wenn der Titel jünger ist als die Domain, dann ist man auf der sicheren Seite, oder wie jetzt? Sonst kann ja quasi jeder kommen und irgendwas "erfinden".
 
Aber wenn der Titel jünger ist als die Domain, dann ist man auf der sicheren Seite, oder wie jetzt? Sonst kann ja quasi jeder kommen und irgendwas "erfinden".

Einen jüngeren Titel kann man nicht haben. Wenn dann hat man einen (vollstreckbaren) Titel weil man ältere Rechte hat.

Ja sicher kann jeder klagen, auch ohne ältere Rechte. Die Unkenntnis über die Rechtslage ist auch der Grund warum manche Anwälte einfach eine Abmahnung verschicken mit der Hoffnung, günstig an ältere Rechte zu gelangen. Man wendet sich dann an einen Anwalt um die Sache abprüfen zu lassen und wenn man Pech hat, bezahlt man dem Anwalt dann auch noch viel Geld und dieser kennt sich dann auch nicht aus und rät den "sichersten Weg" einzugehen d.h. einen Vergleich, obwohl das gar nicht notwendig ist. Nachdem ich von solchen Anwälten die Nase voll habe, habe ich entschlossen, die mir das Wissen selbst anzueignen. Mittlerweile kann ich es mit den besten Fachanwälten aufnehmen. Die kochen auch nur mit Wasser.

Ein Beispiel:

Erst vorgestern hat mein Anwalt von einem gegnerischen Anwalt ein Schreiben erhalten wo stand:

"Denn diese ist erst nach Eintritt der Rechtsanhängigkeit Rechtsnachfolger der seinerzeitigen Beklagten geworden"

Meinem Anwalt ist nichts aufgefallen. Mir ist aber aufgefallen, dass es einen rechtlichen Unterschied macht, ob man nach Eintritt der Rechtsanhängigkeit oder nach Eintritt der Rechtskraft Rechtsnachfolger geworden ist. d.h. ob man während eines laufenden Verfahrens eine Marke kauft oder erst die Marke kauft, wenn das Verfahren rechtskräftig entschieden ist. Im Prinzip ist es ja nicht einmal falsch was der gegnerische Anwalt geschrieben hat, da die Marke ja nicht VOR der Rechtsanhängigkeit d.h. bevor man verklagt wurde Rechtsnachfolger der Marke geworden ist. So eine Formulierung hatte aber die Folge, dass das DPMA nun die Marke gelöscht hat obwohl es kein Anrecht dazu hatte. So versuchen "gute" gegnerische Anwälte sich Rechte zu ergattern die Ihnen eigentlich gar nicht zustehen. Die meisten (eigenen) Anwälte würden das lesen und intuitiv meinen, dass das ja alles richtig ist, nur wurde das bewusst so geschrieben, um den Sachverhalt falsch darzustellen um das DPMA zu täuschen.

Ich habe das Beispiel nur gebracht damit man sieht wie auch Abmahnanwälte arbeiten. Die drehen den Sachverhalt so um, dass es den Anschein hat, dass sie ältere Rechte haben obwohl sie eigentlich keine ältere Rechte haben. Mit solchen Tricks kann es demnach auch passieren, dass man eine Domain die vielleicht 5 stellig wert ist kostenlos dem Gegner gibt und froh ist, dass man die Abmahnkosten nicht auch nicht bezahlen muss. Das nur, weil der eigene Anwalt das nicht so genau gelesen hat und deshalb den "sichersten Weg" geraten hat d.h. das es zu keiner Klage kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wie sieht es eigentlich mit Wörtern aus, welche man im Wörterbuch findet?
Kann man diese genauso schützen?
Nein, oder?
 
Und wie sieht es eigentlich mit Wörtern aus, welche man im Wörterbuch findet?
Kann man diese genauso schützen?
Nein, oder?

Sicher kann man die auch als Marke anmelden, nur eben nicht in der Waren- oder Dienstleistungsklasse in der der Begriff beschreibend ist. "Merkur" kannst Du im Versicherungsbereich, Lebensmittelbereich, Feuerlöscherbereich etc. anmelden obwohl Merkur ein Planet ist.
 

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